FLVW veröffentlicht Auf- und Abstiegsreglement

Mindestens fünf Oberliga-Absteiger

05.08.2020
  
Der FLVW hat heute sein Auf- und Abstiegsreglement veröffentlicht. Wie wir bereits gestern berichtet haben, wird es fünf Absteiger aus der Oberliga Westfalen geben.

Offen war nur noch die Frage, was passiert, wenn westfälische Mannschaften aus der Regionalliga absteigen bzw. nicht absteigen.

Nun ist klar, dass es bei bis zu zwei Regionalliga-Absteigern beim Minimum von fünf Absteigern aus der Oberliga bleibt. Erst danach würde sich die Zahl auf maximal sieben erhöhen.

Die Möglichkeit der Reduzierung der Absteiger bei maximal einem westfälischen Regionalliga-Absteiger wurde zugunsten der Westfalenliga geregelt. Denn nicht die Oberligisten dürften die Klasse halten, sondern die Westfalenligisten dürfen im besten Fall bei keinem Regionalliga-Absteiger bis zu vier Aufsteiger in die Oberliga stellen, neben den Meistern also auch die Vizemeister, um die Oberliga auf 18 Mannschaften aufzustocken. Vorausgesetzt natürlich, dass es keine sonstigen Besonderheiten gibt.

In den unteren Ligen ist alles wie bereits gestern erklärt geregelt worden.

Das gesamte Auf- und Abstiegsreglement ist im Hauptmenü unter Downloads nachzulesen.
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